★ 4,9 / 5 bei über 60 Google-Bewertungen · TÜV-zertifiziert · über 17 Jahre Erfahrung
Restnutzungsdauer für vermietete Immobilien in Lübeck und Umgebung

Restnutzungsdauergutachten in Lübeck: Höhere Abschreibung sachlich begründen

Ältere Gebäude halten oft nicht mehr so lange, wie die Steuer unterstellt.

Für vermietete Gebäude setzt das Steuerrecht eine typisierte Nutzungsdauer an. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere Abschreibung in Betracht kommen. Ich ermittle die Restnutzungsdauer auf Grundlage einer Besichtigung und dokumentiere sie nachvollziehbar.

  • Besichtigung und Bewertung der einzelnen Gewerke
  • Modernisierungsgrad nach Anlage 2 ImmoWertV
  • Ausführliches Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt
Restnutzungsdauergutachten für das Finanzamtab 1.190 €inkl. MwSt.
Unverbindliche Anfrage · Festpreis vor dem Auftrag · kurzfristige Termine
Gutachter Michael Steinbach, Restnutzungsdauergutachten in Lübeck
Michael SteinbachBaugutachter · Immobilienbewertung · Baurechtliche Stellungnahmen
4,9von 5 Sternen
17+Jahre Erfahrung
2.300+Begutachtungen
„Ein Restnutzungsdauergutachten muss den tatsächlichen Zustand zeigen. Deshalb bewerte ich jedes Gewerk einzeln und dokumentiere die Grenzen der Begehung offen.“
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  • Unverbindlich und ohne Verpflichtung
  • Für Häuser, Mehrfamilienhäuser und vermietete Wohnungen
  • Ab 1.190 € inkl. MwSt. als ausführliches Gutachten
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    Für wen und wann

    Wann sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnen kann

    Vor allem bei älteren, vermieteten Gebäuden, deren Zustand nicht zur typisierten Nutzungsdauer passt.

    Ältere Mietshäuser

    Mehrfamilienhäuser der Nachkriegszeit oder Gründerzeitbauten mit überalterten Bauteilen und Instandhaltungsstau.

    Vermietete Eigentumswohnung

    Auch bei einzelnen Wohnungen kann die Restnutzungsdauer des Gebäudes kürzer sein als steuerlich angenommen.

    Kürzlich gekauft

    Nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie wird die Abschreibung neu festgelegt. Ein guter Zeitpunkt für die Prüfung.

    Rückfrage vom Finanzamt

    Das Finanzamt fordert eine Begründung für eine kürzere Nutzungsdauer. Das Gutachten liefert die technische Grundlage.

    Abstimmung mit der Steuerberatung

    Ihre Steuerberatung prüft, ob sich der Ansatz lohnt. Ich liefere die sachverständige Ermittlung.

    Gemischt genutzte Gebäude

    Wohn- und Geschäftshäuser mit vermieteten Einheiten, bei denen der Gebäudezustand die Nutzungsdauer begrenzt.

    Was das Gutachten leistet, und was nicht

    Technische Grundlage

    Ermittlung der Restnutzungsdauer aus Bauzustand, Modernisierung und wirtschaftlicher Nutzbarkeit, nachvollziehbar dokumentiert.

    Keine Steuerberatung

    Ob und in welchem Umfang die Abschreibung angepasst wird, entscheiden Sie mit Ihrer Steuerberatung und letztlich das Finanzamt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19) kann die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Die Anerkennung im Einzelfall entscheidet das Finanzamt. Diese Hinweise sind eine fachliche Einschätzung und ersetzen keine steuerliche Beratung.

    Vor Ort in Lübeck

    Typische Gebäude in Lübeck

    Der Lübecker Mietwohnungsbestand hat viele Gebäude, deren tatsächlicher Zustand eine kürzere Restnutzungsdauer begründen kann.

    Nachkriegs-Mehrfamilienhäuser

    Mehrfamilienhäuser der 1950er und 1960er Jahre mit einfacher Bauweise, geringem Wärmeschutz und überalterten Leitungen.

    Großsiedlungen

    Wohnanlagen der 1960er und 1970er Jahre, etwa in Moisling oder Buntekuh, mit Flachdächern, Betonbalkonen und Sanierungsstau im Gemeinschaftseigentum.

    Ältere Mietshäuser

    Altbauten mit Holzbalkendecken und teils überalterter Haustechnik, oft nur in Teilen modernisiert.

    Leistungsumfang

    Wie ermittelt wird, und was Sie erhalten

    Ich besichtige das Gebäude, bewerte die einzelnen Gewerke und leite die Restnutzungsdauer aus Gesamtnutzungsdauer, Alter und Modernisierungsgrad her.

    1 Bewertung vor Ort

    Diese Gewerke werden bewertet

    Dach und DachkonstruktionFassade und AußenwändeFenster und AußentürenLeitungen und SanitärHeizung und ElektroInnenausbau und Grundriss
    2 Ihr Ergebnis

    Das bekommen Sie

    • Ausführliches schriftliches Gutachten
    • Bewertung jedes Gewerks mit Fotodokumentation
    • Modernisierungspunkte nach Anlage 2 ImmoWertV
    • Nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer
    • Dokumentation der Grenzen der Begehung

    RestnutzungsdauergutachtenBesichtigung, Bewertung der Gewerke und ausführliches Gutachten zur Restnutzungsdauer. Den genauen Preis nenne ich Ihnen vor dem Auftrag als Festpreis.

    ab 1.190 € inkl. MwSt.

    Angaben von Eigentümern zu Modernisierungen werden nur übernommen, soweit sie plausibel sind, und als solche gekennzeichnet; eine Gewähr für ihre Richtigkeit besteht nicht. Die Besichtigung erfolgt zerstörungsfrei.

    Erfahrungen unserer Auftraggeber

    Das sagen Auftraggeber über die Gutachten

    ★★★★★ 4,9 von 5 · über 60 Google-Bewertungen
    ★★★★★

    „Ich habe Steinbach-Immobiliengutachten für eine Wertermittlung beauftragt und war sehr zufrieden. Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“

    Dora Goerke · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Die Wertermittlung durch Herrn Steinbach war sehr strukturiert und transparent. Der bauliche Zustand des Hauses, vorhandene Mängel und notwendige Sanierungsmaßnahmen wurden nachvollziehbar berücksichtigt.“

    Ines Maur · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Sehr freundliches und kompetentes Auftreten, kurzfristige Terminvereinbarung und zügige Abwicklung. Das Gutachten ist unabhängig und frei von persönlichen Eindrücken.“

    Tobias Frede · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Gründliche Begutachtung und ehrliche Einschätzung. Besonders hilfreich war die klare Erklärung zu möglichen Schäden und Folgekosten. Sehr professionell und zuverlässig.“

    Dirk Hellwig · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

    Andreas Ammon · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

    Eva Bruns · Google-Bewertung

    Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Baugutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

    Restnutzungsdauergutachten anfragen

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    1Immobilie
    2Anlass
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    Ihr Sachverständiger für die Restnutzungsdauer

    Michael Steinbach

    TÜV SÜD zertifiziert2.300+ Begutachtungen17+ Jahre Erfahrung

    Ein Restnutzungsdauergutachten muss den Bauzustand ehrlich abbilden. Ich bewerte jedes Gewerk einzeln, ordne Modernisierungen nach Anlage 2 ImmoWertV ein und dokumentiere, was ich gesehen habe und was nicht.

    Mit über 17 Jahren Bau- und Sanierungspraxis kenne ich die Lebensdauer von Bauteilen aus eigener Anschauung. Das Gutachten ist so aufgebaut, dass Ihre Steuerberatung es nachvollziehen und gegenüber dem Finanzamt verwenden kann.

    Mehr über Michael Steinbach
    Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
    Häufige Fragen

    Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

    Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten in Lübeck?

    Ein Restnutzungsdauergutachten kostet ab 1.190 € inkl. MwSt. Der genaue Preis richtet sich nach Größe und Art des Gebäudes, der Anzahl der Einheiten und dem Aufwand der Besichtigung.

    Für welche Immobilien kommt das in Frage?

    Für vermietete Gebäude, deren tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die steuerlich typisierte Nutzungsdauer. Häufig sind das ältere Mehrfamilienhäuser und Wohnungen in älteren Gebäuden.

    Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

    Der Bundesfinanzhof hat den Nachweis durch ein Sachverständigengutachten grundsätzlich anerkannt (Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19). Die Entscheidung im Einzelfall trifft das Finanzamt. Das ist eine fachliche Einschätzung und keine Steuerberatung.

    Ist eine Besichtigung notwendig?

    Ja. Ohne Besichtigung lässt sich der tatsächliche Zustand der Gewerke nicht belastbar beurteilen. Ein Gutachten nur nach Aktenlage biete ich nicht an.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Grundrisse, Baujahr, Wohn- und Nutzflächen, Kaufvertrag sowie Nachweise über Modernisierungen. Bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Unterlagen zum Gemeinschaftseigentum.

    Lohnt sich das für mich?

    Das hängt von Gebäudeanteil, Steuersatz und Zustand ab. Lassen Sie das vorab von Ihrer Steuerberatung einschätzen; ich nenne Ihnen gern eine fachliche Ersteinschätzung zum Bauzustand.

    Werden meine Angaben zu Modernisierungen übernommen?

    Nur soweit sie plausibel sind. Eigentümerangaben werden im Gutachten als solche gekennzeichnet; eine Gewähr für ihre Richtigkeit besteht nicht.

    Gilt das auch für vermietete Eigentumswohnungen?

    Ja. Maßgeblich ist der Zustand des gesamten Gebäudes, also auch des Gemeinschaftseigentums, nicht nur der einzelnen Wohnung.

    Für welche Lübecker Gebäude kommt ein Restnutzungsdauergutachten in Frage?

    Vor allem für ältere vermietete Mehrfamilienhäuser und Wohnungen, deren wesentliche Bauteile ihre Lebensdauer weitgehend erreicht haben, ohne dass umfassend modernisiert wurde.

    Erstellen Sie Restnutzungsdauergutachten auch im Lübecker Umland?

    Ja, etwa in Bad Schwartau, Stockelsdorf und den übrigen Orten rund um Lübeck. Den Preis erfahren Sie vor dem Auftrag als Festpreis.

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    Restnutzungsdauergutachten vor Ort in Lübeck und Umgebung

    Zustand ehrlich bewerten. Abschreibung sachlich begründen.

    Lassen Sie die Restnutzungsdauer Ihres vermieteten Gebäudes von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln. Ab 1.190 € inkl. MwSt.

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